F r i e d h o f s s a t z u n g

für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde  Kattenvenne

vom 21.03.2023 in Kraft seit 28.06.2023

 

Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus. Sie verkündigt dabei den Tod als Gericht Gottes über alles irdische Wesen und bezeugt die Auferstehung Jesu Christi als Sieg über Sünde und Tod. Auch zu der Zeit, in der das Evangelium auf dem Friedhof nicht verkündigt wird, ist der Friedhof mit seinen Grabstätten und seinem Schmuck der Ort, an dem die Verkündigung sichtbar bezeugt und der Verstorbenen und des eigenen Todes gedacht wird. Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft  vor  Gott  versteht  und  zugleich  die  Einmaligkeit  und  Unverwechselbarkeit  eines jeden Menschen vor Gott betont.

In diesem Sinne achtet die Gemeinde bei der Genehmigung und Gestaltung der Grabmale und sonstiger baulicher Anlagen auf dem Friedhof auch darauf, dass das verwendete Material in seinem Herstellungsprozess ohne ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen wurde.  

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Kattenvenne,  vertreten durch das Presbyterium 

 

Fassung Ev. Kirche von Westfalen:

erlässt gem. Artikel 159 Abs. 2 Kirchenordnung i. V. m. § 49 der Verordnung für die Vermögensund Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Verwaltungsordnung – VwO) vom 26. April 2001 und § 11 Abs. 1 Verordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 13. Juli 2011 die nachstehende Friedhofssatzung

 

Friedhofssatzung 2023