Die Taufe
Taufgottesdienst: im regulären Gottesdienst um 9.30 Uhr
Anmeldung bei Pfarrerin Verena Westermann, Tel. 05484 96017
Wir freuen uns über die Taufe von kleinen Kindern, Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen und nehmen sie damit in die Kirche auf. Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin einen möglichst passenden Termin ab. An den meisten Sonntagen wird es möglich sein.
Was Sie vorher überlegen können: Die meisten Kinder haben 2 Paten. Es könne aber auch 3 sein. Ein Pate sollte evangelisch sein, die anderen können einer anderen Konfession angehören. (siehe auch unten das Schreiben der Ev. Kirche von Westfalen) Wer nicht getauft ist, kann nicht Pate werden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht mehr Pate werden. Wenn Ihre Paten nicht in unserer Gemeinde wohnen, brauchen sie eine Patenbescheinigung. Diese besagt, dass die Personen berechtigt sind, das Patenamt zu übernehmen. Solch eine Bescheinigung bekommt man im zuständigen Gemeindebüro des Wohnortes. Sollte ein Pate aus dem Ausland kommen, kann er auch eine Bescheinigung über seine Gemeindezugehörigkeit mitbringen.
Sie können sich auch gern schon Gedanken über einen Taufspruch für Ihr Kind machen. Es ist ein Bibelvers, der Ihr Kind durch sein Leben als Christ begleiten kann. Gute Anregungen und Informationen finden Sie bei Taufspruch.de oder Service - Taufsprüche.
Sind Sie selbst nicht getauft oder nicht Glied unserer Kirche, wollen aber Ihr Kind taufen lassen, dann sollten wir diese Besonderheit persönlich besprechen. Möchten Jugendliche getauft werden, laden wir sie gern in einen unserer Konfirmationskurse ein. Die Taufe kann dann während des Kurses oder an dessen Ende stattfinden. Wenn Sie als Erwachsener getauft werden möchten, wenden Sie sich bitte an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihres Wohnortes. Wir suchen dann gern das Gespräch mit Ihnen über Inhalte des Glaubens und Ihre Fragen.
Pate sein – ein schönes Amt
Wie viele Paten brauche ich eigentlich, damit mein Kind getauft werden kann? Und müssen alle evangelisch oder überhaupt in der Kirche sein? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die Broschüre „Mein Patenamt“. Hintergrund ist die Neuregelung dieses Amtes in der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Bislang galt, dass mindestens ein Pate evangelisch sein musste. Das soll auch weiterhin die Regel sein. Findet sich aber trotz intensiver Bemühungen kein evangelischer Pate, gilt künftig: Mindestens ein Pate muss einer der elf Kirchen mit gegenseitiger Taufanerkennung angehören („Magdeburger Erklärung“). In Ausnahmefällen können Kinder in Zukunft auch ohne Paten getauft werden. Dafür muss aber mindestens ein Elternteil evangelisch sein. Mit den von der Landessynode beschlossenen Änderungen soll der „veränderten gesellschaftlichen und kirchlichen Wirklichkeit Rechnung getragen“ und gleichzeitig das Patenamt gestärkt werden.
Der Regelfall sieht ab jetzt so aus: Es gibt mindestens eine Patin oder einen Paten. Sie sollen der evangelischen Kirche angehören, sie müssen aber auf jeden Fall Mitglied einer Kirche sein, die die Magdeburger Erklärung unterzeichnet hat. Bei Bedarf unterstützt der Pfarrer oder die Pfarrerin die Eltern bei der Suche nach geeigneten Paten. Bleibt das erfolglos, kann das Kind ausnahmsweise mit Zustimmung des Presbyteriums doch getauft werden. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil ist evangelisch.
Alle Informationen zum Patenamt gibt es auch im Internet. Unter www.mein-patenamt.de sind sämtliche Informationen übersichtlich geordnet und zusammengefasst. Die Broschüre kann als Einzelexemplar kostenlos bestellt werden beim Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe sowie im Internet: www.shop-ekvw.de
Die Magdeburger Erklärung
Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Kirche, die orthodoxe und die altorientalische Kirchen sowie Freikirchen in Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand in einem ökumenischen Gottesdienste im Magdeburger Dom statt.