Eintritt/Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

 

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten

                                                                       und möchten nun wieder eintreten.

 

Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die  Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei  Pfarrerin Verena Westermann (Tel. 05484 96017) oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun. Wenn Sie sich an die Pfarrerin gewandt haben, wird sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. 

 

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie nach einem Austritt aus einer anderen christlichen Kirche in die Evangelische Kirche eintreten möchten. Mit Ihrer Unterschrift und der der Pfarrerin auf dem Wieder-/Eintrittsformular ist der Wieder-/Eintritt ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig. Wenn Sie möchten, kann Ihre Wiederaufnahme/Ihr Eintritt in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Zeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Presbyteriums.

 

Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine "Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

 

Formular zur Anmeldung: Das Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie hier. Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, aber noch nicht getauft sind, dann schauen Sie bitte unter „Taufe“ nach.